08105 - 9896
info@fahrschule-nimmrich.de

Antrag und Voraussetzungen

Antrag + Voraussetzungen.
Wir helfen dir!

Nach der Anmeldung bei uns musst du einen Führerscheinantrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Wir füllen für dich alle Anträge aus und kümmern uns auch darum, dass dein Antrag so schnell wie möglich zum Landratsamt kommt.

Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags beträgt ca. 6-9 Wochen.

Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon den Theorieunterricht besuchen und dann auch bald Fahrstunden fahren. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.

Folgende Unterlagen müssen vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:

Die Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde hierfür beträgt 38,30 €

1

Personalausweis oder Reisepass

2

Bisheriger Führerschein

 (falls vorhanden)

3

Erste Hilfe Bescheinigung

Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gültigkeitsdauer unbegrenzt. Nicht nötig bei schon vorhandenem deutschen Führerschein.

4

Sehtest 

Vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 2 Jahre.

5

Biometrisches Lichtbild 

Entsprechend den Bestimmungen der PassV (Mindestgröße 35x45mm ohne Kopfbedeckung)

6

Unterschift 

(auf Unterschriftenblatt)

Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren – BF17:

1

Zusatzerklärung zum Antrag

2

Kopien

der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen mit Vorder- und Rückseite

3

Bearbeitungsgebühr

je eingetragene Begleitperson 11,- € (Stand 01.09.15)

Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):

1

Ausländischer Führerschein 

Im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.

2

Übersetzung des Führerscheins

durch den ADAC München, Ridlerstr.35, 80339 München

3

Nachweis

über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.

4

Bestätigung

über die erste Anmeldung in Deutschland. Nicht notwendig, wenn deine erste Anmeldung in Gilching erfolgt ist und du seit dem hier ständig wohnst.

Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Starnberg oder im Internet auf der Staatenliste 

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

Tel.: 08151 148-77148

Öffnungszeiten:

Montag: 07:00 – 18:00
Dienstag: 07:00 – 18:00
Mittwoch: 07:00 – 14:00
Donnerstag: 07:00 – 18.00
Freitag: 07:00 – 16:00

Gemeinde Gilching

Rathausstraße 2
82205 Gilching

Tel.: 08105 3866-0

Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 07:00 – 12:00
Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 17:00 – 19:00
Freitag: 08:00 – 12:00