Antrag + Voraussetzungen. Wir helfen dir!

Nach der Anmeldung bei uns musst du einen Führerscheinantrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags beträgt ca. 6-9 Wochen. 

Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon den Theorieunterricht besuchen und dann auch bald Fahrstunden fahren. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.

 

 

 

Folgende Unterlagen müssen vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bisheriger Führerschein, falls vorhanden
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gültigkeitsdauer unbegrenzt. Nicht nötig bei schon vorhandenem deutschen Führerschein.
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
  • Biometrisches Lichtbild entsprechende den Bestimmungen der PassV (Mindestgröße 35x45mm ohne Kopfbedeckung)
  • Unterschift auf Unterschriftenblatt

Die Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde hierfür beträgt 38,30 €

Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:

  • Zusatzerklärung zum Antrag 
  • Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen mit Vorder- und Rückseite
  • Bearbeitungsgebühr je eingetragene Begleitperson 11,- € (Stand 01.09.15)

Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine): 

  • Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
  • Übersetzung des Führerscheins durch den ADAC München, Ridlerstr.35, 80339 München
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
  • Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland. Nicht notwendig, wenn deine erste Anmeldung in Gilching erfolgt ist und du seit dem hier ständig wohnst.

Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Starnberg oder auf der Staatenliste unter Downloads.

Landratsamt Starnberg
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

Tel.: 08151 148-77148

Gemeinde Gilching
Rathausstraße 2
82205 Gilching

Tel.: 08105 3866-0

Öffnungszeiten:

Montag: 07:00 – 18:00
Dienstag: 07:00 – 18:00
Mittwoch: 07:00 – 14:00
Donnerstag: 07:00 – 18.00
Freitag: 07:00 – 16:00
Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 07:00 – 12:00
Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 17:00 – 19:00
Freitag: 08:00 – 12:00