B196

Was darf ich fahren?  

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Wo liegen die Hürden?  

Mindestalter: 25 Jahre
Ausbildung: Fahrerschulung Theorie + Praxis
Prüfung: -
Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV
Nur gültig innerhalb Deutschlands.
Aufstieg zur Klasse A2 nach zwei Jahren Besitz von B 196 ist nicht möglich.

Wie viele Fahr- und Theoriestunden?  

Theorie: 4 x 90 Min.
Praktische Übung: 5 x 90 Min. bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten)